Denkmal - AfA

Kaum eine Anlageform vereint derzeit so viele Vorteile wie die Investition in Immobilien, insbesondere in die Sanierung denkmalgeschützter Altbauten. § 7i bzw. § 10f des Einkommensteuergesetzes erlauben die Abschreibung der Sanierungskosten beim Erwerb als Kapitalanlage zu 100 % über zwölf Jahre sowie 90 % vom Eigennutzer über zehn Jahre. Nachdem bis zu 70% der Erwerbskosten auf die Sanierung entfallen ist der größere Teil des Aufwandes steuerlich begünstigt.

Durch die Möglichkeit ganze Gebäude oder einzelne Wohnungen zu erwerben, kann das Investitionsvolumen an fast jedes gewünschte Investitionsvolumen angepasst werden. Die Investition in denkmalgeschützte Immobilien bedeutet in der Regel auch Investition in erstklassige Lagen. Meist sind es die Gründerzeitviertel der großen Städte, in denen sich geschützte Bausubstanz konzentriert und die zu den beliebtesten Wohngegenden zählen. Hier sind Ertragslage und Wertsteigerungspotential am besten.

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